DELF-Testung 2018 für die Abiturienten
Die Schulleitung hat in Absprache mit den Französischlehrerinnen die Entscheidung revidiert, die anstehende DELF-Testung als Französisch-Prüfung gelten zu lassen.
Daraus folgt, dass die DELF-Testung in den nächsten Wochen zwar verpflichtend ist, aber keinerlei Konsequenz auf die Zeugnisnoten hat. Die Zeugnisnoten werden also alleine durch die Tests in den beiden Perioden und der Prüfungssitzung errechnet.
Aus pädagogischer Sicht war die vorherige Lösung, nur einmal statt zweimal die verschiedenen Kompetenzen im Französischen zu prüfen, durchaus sinnvoll, da sowohl bei der DELF-Testung als auch bei der anstehenden Französisch-Prüfung kompetenzorientiert getestet wird. Daher erachteten wir es als besser, eine der beiden Testungen fallen zu lassen. Weil die DELF-Testung für alle Abiturienten verpflichtend ist, wäre die logische Folge gewesen, keine Juni-Prüfung in Französisch zu organisieren.
Wir haben daraufhin innerhalb weniger Tage einen Plan für den Ablauf der unterschiedlichen Testungen erstellt und schnellstmöglich die Schüler informiert.
Die Reaktionen der Schüler und Eltern sind allerdings verständlich, da die Mitteilung der Daten für die DELF-Testung sehr spät erfolgte. Früher wäre es allerdings kaum möglich gewesen, da uns diese Daten durch das Ministerium auch erst im Laufe der letzten Woche kurzfristig mitgeteilt wurden.
Um den Druck zu mindern, der durch die Kurzfristigkeit der Benachrichtigung entstanden ist, wird die DELF-Testung nun nicht schulintern benotet. Bei bestandenem DELF-Test erhält der Schüler ein offizielles Zertifikat über das B2-Niveau in Französisch. Das gleiche Niveau wird im Prinzip auch mit dem Abiturdiplom bestätigt, allerdings nicht in Form eines unabhängigen Zertifikats.
Im Grunde werden nun also innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums zwei Mal dieselben Kompetenzen auf demselben Sprach-Niveau (B 2) geprüft. Nichtsdestotrotz sind wir überzeugt davon, dass unsere Schüler diese Testung sehr gut bestehen können, da die erworbenen Kompetenzen über die vergangenen 6 Jahre keiner besonderen Vertiefung in Form einer spezifischen Prüfungsvorbereitung mehr erfordert hätten.